Entscheidungsgrundlage

Windrichtung: 160º - 340º
und Rückenwind > 5kn(*)
⇒ Muss-Betriebsrichtung 25
Windrichtung: 340º - 160º
und Rückenwind > 5kn(*)
⇒ Muss-Betriebsrichtung 07
Rückenwind ≤ 5kn(*)
⇒ Bereich der Ausnahmeregelung
Keine Daten vorhanden
(*): Das ist eine Ausnahmeregelung.
Norm ist: Es soll nicht mit Rückenwind gestartet/gelandet werden!