Pressemitteilung Regierungspräsidium Darmstadt vom: 05.03.2010
Entwurf des Lärmaktionsplans Straßenverkehr liegt öffentlich aus
Regierungspräsident Baron: Erster Schritt zur Lärmminderung ist getan
Den Entwurf des Lärmaktionsplans für den Straßenverkehr in der Region Südhessen hat jetzt der Darmstädter Regierungspräsident Johannes Baron vorgelegt. Basierend auf der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft enthält der Lärmaktionsplan die bereits in Angriff genommenen und in den nächsten Jahren im Regierungsbezirk Darmstadt geplanten Lärmminderungsmaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr. Dies entspricht ca. 16.500 Kraftfahrzeugen pro Tag.
In den Stadtgebieten Frankfurt und Wiesbaden ist das gesamte Netz der Durchgangsstraßen Prüfungsgegenstand der Lärmaktionsplanung. Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt zwischen dem 15. März und dem 15. April in den Stadtverwaltungen Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Offenbach, Rüsselsheim, Wiesbaden, in den 10 Kreisverwaltungen und im Regierungspräsidium zur Einsichtnahme aus. Ferner wird der Planentwurf auf der Homepage des Regierungspräsidiums zur Einsicht angeboten.
Für die Öffentlichkeit besteht bis zum 29. April 2010 die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Für eine bürgerfreundliche Beteiligung steht auf der Homepage des Regierungspräsidiums ein Formular zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen bereit.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr öffentlich bekannt gemacht und ist damit für die Behörden und öffentlichen Stellen verbindlich. Die Lärmaktionsplanung stellt keine einmalige, sondern eine kontinuierliche Aufgabe dar; in den kommenden Jahren erfolgt in einer 2. Stufe der Lärmaktionsplanung die Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen auch an Straßen ab 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr.
Der Lärmaktionsplan ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zur Entlastung der südhessischen Bevölkerung vor Verkehrslärm“ sagte Regierungspräsident Johannes Baron bei der Vorstellung des Plans. Auf der Grundlage des Planwerks können nun die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie beispielsweise lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen. Dadurch lassen sich nicht nur Gesundheitsrisiken mindern, die Städte werden durch weniger Lärm auch insgesamt lebenswerter“ betonte Regierungspräsident Johannes Baron.
Nach den Worten des Regierungspräsidenten wird seine Behörde jetzt die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Schienenverkehr an Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr beginnen und vorantreiben. Hierzu können – auch auf elektronischem Wege - Anregungen und Vorschläge zu Lärmschwerpunkten und möglichen Minderungsmaßnahmen für die Umgebung von Haupteisenbahnstrecken beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden.
Die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Frankfurt am Main kann erst nach Verabschiedung der Landesverordnung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche in Angriff genommen werden. Dieser Verordnung liegen die aufgrund der novellierten Berechnungsvorschrift Anleitung zur Berechnung von Fluglärm“ vom 19.11.2008 durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie neu zu berechnenden Lärmkonturen zu Grunde. Mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung wird gegen Ende 2010 gerechnet.
Nähere Informationen über die Offenlegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes für den Straßenverkehr und zur Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Schienenverkehr gibt es ab 15. März 2010 unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Behörde.
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