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Pressemitteilung hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom: 04.03.2010
Posch: "Anwohner sind vor Lärm zu schützen - es gibt keine pauschale Ausnahmegenehmigung auf Zuruf"
Aktuelle Stunde Nachtfahrverbot im Hessischen Landtag - Wirtschafts- und Verkehrsministerium: Erste Phase der Verkehrszählung erfolgreich abgeschlossen
„Das Nachtfahrverbot soll nicht unterlaufen werden. Es gibt deshalb keine pauschale Ausnahmegenehmigung auf Zuruf“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch heute in Wiesbaden.

Der VGH hat am 17.11.2009 entschieden, dass die angeordneten Fahrverbote für sogenannten mautverdrängten Verkehr auf der B 3 und B 252 aufzuheben sind. Dieses Gerichtsurteil war Auslöser für die „Zwei-Phasen-Zählung“, deren erste Phase vergangene Woche beendet wurde. Dabei wurde unter Wahrung des bisher verhängten Durchfahrtverbots das Verkehrsaufkommen erfasst.

„Das im Oktober 2006 verhängte Durchfahrtverbot bedeutete, dass alle LKW mit weniger als 12 Tonnen genauso uneingeschränkt fahren durften wie alle LKW, die als Be- und Entlader für die Landkreise Waldeck Frankenberg und Marburg Biedenkopf, Schwalm-Eder und im Hochsauerlandkreis unterwegs waren. Und das waren viele. Das Ergebnis ist nach der Zählung und Rechtslage eindeutig: Die Lärmwerte für die Nacht werden in allen Anliegergemeinden an der B 3 und b 252 überschritten“, sagte Posch.

Der Minister verwies darauf, dass aus dem vorherigen Durchfahrtsverbot für praktisch niemanden nun ein Nachtfahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geworden sei, das auf jeden Fall für die Anwohner der lärmbelasteten Gemeinden eine erhebliche Verbesserung bedeute. Zum 15. März 2010 wird das Nachtfahrverbot angeordnet und zugleich die zweite Phase der Verkehrszählung begonnen.

Posch betonte, dass es vom Nachtfahrverbot keine generelle und pauschale Ausnahmegenehmigung auf Zuruf geben wird. „In jedem Einzelfall muss nachgewiesen werden, warum das Befahren der Straße während der gesperrten Nachtzeit unabweisbar und unumgänglich ist. Die Wirtschaftsbetriebe der Region sind zweifelsohne zu unterstützen und ihren Anliegen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ist die Lärmbelastung der Anwohner aber zu minimieren. Der Aufwand, den die Prüfung der Einzelfälle bedeutet, ist zum Schutz der Anwohner aber gerechtfertigt.

Nach der sechsmonatigen zweiten Zählphase werden die Ergebnisse insgesamt ausgewertet und – wie auch bisher – den Beteiligten mitgeteilt.

„Mein Ziel ist es nach wie vor, für die Anwohner eine gerichtsfeste Entscheidung zu erreichen. Wir wollen einmal gründlich zählen, um eine dauerhafte und langfristig verlässliche Lösung für die Anwohner zu erreichen. Ich werbe deshalb gleichzeitig dafür, die nun anstehende Zählphase, in der die Bundestraßen zum Zwecke der Zählung tagsüber für den LKW Verkehr freigegeben sind, als unabdingbare Grundlage einer rechtssicheren Lösung zu betrachten “, sagte Posch abschließend.


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