Sonderseite: Planfeststellungsverfahren Nord-West Landebahn

Kein Anspruch ohne Einspruch
Hinweis: Wir werden diese Seite bis zum Ende der Einwendungsfrist (02.03.2005) entsprechend unserem Kenntnisstand, stets aktualisieren.

Inhalt:
  1. Was bedeutet das Planfeststellungsverfahren ?

  2. Wer darf/soll/muss eine Einwendung abgeben ?

  3. Was muß formal beachtet werden ?

  4. Welche Inhalte gehören in eine Einwendung ?

  5. Mustereinwendungen

  6. Weiterführende Informationen

Was bedeutet das Planfeststellungsverfahren?
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  1. Ein Planfeststellungsverfahren dient der Investitionssicherung, d.h. eine einmal rechtskräftig erlassene Genehmigung kann rechtlich nicht mehr angegriffen werden, es sei denn man hat bei der Offenlegung seine Einwände vorgebracht.
    (§75 Abs. 2 Abs 1 HVwVfG, §9 Abs.3 LuftVG)

    Siehe auch Urteil des BGH: Klagen auf Schadenersatz wegen Fluglärm haben künftig wenig Chancen auf Erfolg. Anwohner müssen ihre Rechte vor dem Bau durchsetzen. (AZ: V ZR 72/04)

  2. Fraport beantragt u.a. eine neue Landebahn ohne Kapazitätsbegrenzung. Das bedeutet, daß in alle Zukunft alles geflogen werden kann was technisch machbar ist bzw. sein wird.

  3. Die Flugrouten und Flugverfahren, die wesentliche Ursache für die Verbreitung des Lärms sind, sind kein Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens.

    Sie können mit einfacher Rechtsverordnung beliebig geändert werden, ohne daß es einer neuen Genehmigung bedarf.

    Alle Angaben in den Planfeststellungsunterlagen zu Flugrouten und Flugverkehrszahlen sind unverbindliche Modellrechnungen.

    Eine evtl. Genehmigung des Planfeststellungsantrages erlischt nicht bei Veränderung der Flugouten bzw. Flugverfahren.

Wer darf/soll/muss eine Einwendung abgeben ?
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  1. Jeder der sich in seinen Belangen durch das Vorhaben berührt sieht, muss eine Einwendung mit allen möglichen Verletzungen eigener Belange abgeben.

    Alle nicht vorgebrachten Einwendungen sind mit Ablauf der Einwendungsfrist für immer rechtlich ausgeschlossen. ("materielle Präklusion" §§10 Abs. 4 Nr. 1 LuftVG, 73 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG)

  2. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Planungsunterlagen in Ihrem Wohnort öffentlich ausgelegt werden oder nicht.

  3. Auch der Wohnort des Einwenders spielt keine Rolle, d.h. auch ein Hamburger kann eine Einwendung abgeben, wenn er z.B. eine Immobilie im Rhein-Main-Gebiet besitzt.

Was muß formal beachtet werden ?
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  1. Einwendungsfrist: Die Einwendungsfrist läuft am 02.03.2005 23:59 Uhr (Posteingang) ab.

  2. Abgabeort:
    Entweder: Regierungspräsidium Darmstadt
    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt
    oder: Bei einer Gemeinde, in der die Unterlagen öffentlich ausliegen
    oder: Nur gültig in Eppstein:
    In jedem Rathaus und jeder Rathaus-Außenstelle.
    Achtung: Die Abgabefrist für diese Orte endet am 25.02.2005
    Wir Eppsteiner gegen Fluglärm holen die Einwenungen dort am 28.02.2005 ab, um sie dann dem RP zu übergeben.
    oder: Fax an 06151 / 12 36 14

  3. Datenschtutz: Das Regierungspräsidium übergibt Name und Adresse jedes Einwenders an Fraport.
    "Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen grundsätzlich personenbezogen an die Vorhabensträgerin weitergeleitet werden, damit diese zur geltend gemachten Betroffenheit Stellung nehmen kann." (siehe Amtliche Bekanntmachung)

    Sie haben das Recht dies zu untersagen, müssen dies aber begründen.
    Mögliche Gründe sind z.B.:
    o Sie oder ein Familienmitglied sind beim Flughafen beschäftigt
    o Sie oder ein Familienmitglied haben geschäfliche Beziehungen zum Flughafen
    (Dieser Grund ist für das Regierungspräsidium praktisch nicht nachprüfbar)

    Formulierungsvorschlag auf extra Blatt:
    Ich beantrage mein anliegendes Einwendungsschreiben nur ohne Namen und Adresse, also anonymisiert an die Antragstellerin weiterzugeben. Ich befürchte, dass mir ansonsten nicht zumutbare Nachteile entstehen würden.
    Zur Begründung trage ich vor:
    Ich/Ein Familienmitglied erhalte als ... hin und wieder Aufträge von der Fraport AG und anderen Flughafenfirmen. Nach dem mir bekannt geworden ist, daß Flughafenmitarbeiter wegen ihrer Teilnahme beim Raumordnungsverfahren zum Personalvorstand bestellt wurden und Mitbewerber, die sich kritisch zum Ausbau geäußert haben, von weiteren Aufträgen ausgeschlossen wurden, befürchte ich, daß es mir ähnlich ergehen wird. Ich möchte aber auf mein Bürgerrecht am Planfeststellungsverfahren teilzunehmen, nicht verzichten.
    Sollten Sie meinem Antrag nicht entsprechen, bitte ich um Nachricht.


  4. Name, Anschrift und Unterschrift nicht vergessen !

  5. Ehepaare und deren Kinder sollten jeder eine eigene Einwendung schreiben, selbst wenn sie gleichen Text enthalten.

  6. Sie gehen mit einer Einwendung keinerlei rechtliche Verpflichtungen ein.

  7. Eine Einwendung ist mit keinen Kosten verbunden.

Welche Inhalte gehören in eine Einwendung ?
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  1. Achtung: Wenn Sie vorgefertigte Einwendungen benutzen, bringen Sie mindestens eine persönliche Änderung an !!!
    Streichen Sie einen Satz oder schreiben Sie einen eigenen dazu !!!
    Bei mehr als 50 identischen Einwendungen kann der Regierungspräsident die Einwendung unberücksichtigt lassen.


  2. Es dürfen nur eigene Belange geltend gemacht werden.
    Eltern sollen für ihre minderjährigen Kinder deren Interessen vertreten (z.B. als zukünftige Erben)

  3. Die gefährdeten Rechtsgüter müssen benannt werden

  4. Welche Beeinträchtigungen befürchten Sie, z.B.
    Beieinträchtigungen durch Lärm,
    Beieinträchtigungen durch Luftverschmutzung

  5. Die Ursache sollte benannt werden, z.B.
    Überflüge,
    mögliche Unfälle

  6. Welches Rechtsgut wird betroffen, z.B.
    Recht auf Eigentum ggfls. mit Angabe von Flur-Nr.,
    Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit ggfls. mit Angabe von persönlichen Gesundheitsrisiken.

  7. Rügen Sie die Nicht-Auslegung der Planungsunterlagen, falls die Unterlagen in Ihrer Kommune nicht ausgelegt wurden.

  8. Orientieren Sie sich an dem Maximum, was Ihrer Meinung nach jemals in Zukunft unter Berücksichtigung aller technischen Neuerungen, geflogen werden kann, denn genau dies soll in diesem Verfahren genehmigt werden (siehe oben).

  9. Denken Sie immer daran: Die Flugrouten und Flugverfahren können mit einfacher Rechtsverordnung beliebig verändert werden - es gibt keinerlei Kapazitätsbeschränkungen in dem Fraport Antrag!

  10. Falsche Argumente entwerten nicht den Rest Ihrer Einwendung.

  11. Man kann auch Argumente vortragen, die nicht direkt zur unmittelbaren Betroffenheit gehören (Mangelnde Planrechtfertigung, Sicherheitsprobleme, ...). Allerdings kann man diese Argumente nicht gerichtlich verwerten - die Behörden müssen sich aber mit ihnen auseinandersetzen.

Mustereinwendungen
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Hinweis: Jede Einwendung ist doppelt vorhanden:
Einmal als gezipptes Word-Dokument um eigene Veränderungen/Ergänzungen anzubringen, und einmal als PDF-Dokument zum direkten Ausfüllen und unterschreiben.

Bitte denken Sie daran: Falls Sie eine der vorgefertigten Einwendungen benutzen, bringen Sie mindestens eine persönliche Änderung an !!!
Streichen Sie einen Satz oder schreiben Sie einen eigenen dazu !!!
Bei mehr als 50 identischen Einwendungen kann der Regierungspräsident die Einwendung unberücksichtigt lassen.


o Eppsteiner Mustereinwendung PDF-Dokument Word-Dokument
o Königsteiner Mustereinwendung PDF-Dokument Word-Dokument
o Kelkheimer Mustereinwendung PDF-Dokument Word-Dokument
o Bad Homburger Mustereinwendung PDF-Dokument Word-Dokument
o Mustereinwendung von Rechtsanwalt Möller-Meinecke PDF-Dokument Word-Dokument
o "Fast-Food" Mustereinwendung PDF-Dokument Word-Dokument


Weiterführende Informationen
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Kein Anspruch ohne Einspruch


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